Sabine Helmerding – Praxis für Psychotherapie

An dieser Stelle möchte ich Ihnen einige Informationen über die Abrechnung einer psychotherapeutischen Behandlung mitteilen und Ihnen erläutern, welche Ausgaben damit verbunden sein können.

Gesetzlich versicherte Patienten

  • Für gesetz­lich ver­si­cher­te Pati­en­ten erfolgt die Abrech­nung über die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen.

Privatpatienten

Die Abrech­nung erfolgt nach der Gebüh­ren­ord­nung für Psy­cho­the­ra­peu­ten (GOP und  GOP-Ana­log­zif­fern). 

  • Sprech­stun­de: Das Hono­rar für eine 50-minü­ti­ge Sprech­stun­de beträgt 134,07 Euro (GOP-Zif­fer 812a).

  • The­ra­pie­sit­zung: Die Kos­ten für eine 50-minü­ti­ge The­ra­pie­sit­zung vari­ie­ren je nach The­ra­pie­rah­men und Sit­zungs­form. Bei einem 2,3‑fachen Satz lie­gen die Kos­ten zwi­schen 134,07 Euro und 167,58 Euro (GOP-Zif­fern 812a; 870; 801a).

  • Zusätz­li­che Kos­ten: Es kön­nen ein­ma­li­ge zusätz­li­che Kos­ten ent­ste­hen, z. B. für die Erhe­bung der bio­gra­phi­schen Ana­mne­se, die Aus­wer­tung psy­cho­lo­gi­scher Fra­ge­bö­gen oder gut­ach­ter­li­che The­ra­pie­an­trä­ge. Alle Kos­ten wer­den nach der GOP (Gebüh­ren­ord­nung für Psy­cho­the­ra­peu­ten) in Rech­nung gestellt. Wei­te­re Details sind in der Pati­en­ten­in­for­ma­ti­on ein­seh­bar.

  • Ter­mi­ne außer­halb der übli­chen Zei­ten: Für Ter­mi­ne nach 20:00 Uhr oder an Wochen­en­den und Fei­er­ta­gen wird ein Hono­rar von 186,52 Euro berech­net (GOP 870; 3,5‑facher Stun­den­satz von 153,02 Euro plus Psy­cho­pa­tho­lo­gi­scher Befund GOP 812a von 33,52 Euro).

Selbstzahler

Für Selbst­zah­ler wird jede Sit­zung mit einem Hono­rar von 153,02 Euro in Rech­nung gestellt (GOP 870; 3,5‑facher Stun­den­satz).

Coaching

Die Kos­ten für Coa­ching betra­gen pro Sit­zung 153,02 Euro. Sie wer­den weder von gesetz­li­chen noch pri­va­ten Kran­ken­kas­sen über­nom­men, da Coa­ching nicht als Psy­cho­the­ra­pie im Sin­ne des Psy­cho­the­ra­peu­ten­ge­set­zes gilt.

Ausfallhonorar

Soll­te ein Ter­min weni­ger als 48 Stun­den vor­her abge­sagt wer­den, fällt ein Aus­fall­ho­no­rar in Höhe von 80 Euro an.