Sabine Helmerding – Praxis für Psychotherapie
An dieser Stelle möchte ich Ihnen einige Informationen über die Abrechnung einer psychotherapeutischen Behandlung mitteilen und Ihnen erläutern, welche Ausgaben damit verbunden sein können.

Gesetzlich versicherte Patienten
- Für gesetzlich versicherte Patienten erfolgt die Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen.
Privatpatienten
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP und GOP-Analogziffern).
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Sprechstunde: Das Honorar für eine 50-minütige Sprechstunde beträgt 134,07 Euro (GOP-Ziffer 812a).
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Therapiesitzung: Die Kosten für eine 50-minütige Therapiesitzung variieren je nach Therapierahmen und Sitzungsform. Bei einem 2,3‑fachen Satz liegen die Kosten zwischen 134,07 Euro und 167,58 Euro (GOP-Ziffern 812a; 870; 801a).
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Zusätzliche Kosten: Es können einmalige zusätzliche Kosten entstehen, z. B. für die Erhebung der biographischen Anamnese, die Auswertung psychologischer Fragebögen oder gutachterliche Therapieanträge. Alle Kosten werden nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) in Rechnung gestellt. Weitere Details sind in der Patienteninformation einsehbar.
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Termine außerhalb der üblichen Zeiten: Für Termine nach 20:00 Uhr oder an Wochenenden und Feiertagen wird ein Honorar von 186,52 Euro berechnet (GOP 870; 3,5‑facher Stundensatz von 153,02 Euro plus Psychopathologischer Befund GOP 812a von 33,52 Euro).
Selbstzahler
Für Selbstzahler wird jede Sitzung mit einem Honorar von 153,02 Euro in Rechnung gestellt (GOP 870; 3,5‑facher Stundensatz).
Coaching
Die Kosten für Coaching betragen pro Sitzung 153,02 Euro. Sie werden weder von gesetzlichen noch privaten Krankenkassen übernommen, da Coaching nicht als Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes gilt.
Ausfallhonorar
Sollte ein Termin weniger als 48 Stunden vorher abgesagt werden, fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 Euro an.